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EXAM 11 CVFR 2009

EXAM 11 CVFR 2009
EXAM 11 CVFR 2009

Umfang und Bearbeitungszeit der theoretischen Prüfung richten sich für die CVFR-Berechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal des BMVBW (der LuftPersV, vom 01.05.2003 – Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge), der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung der Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten von Flugzeugen (JAR-FCL 1 deutsch), vom 15. April 2003 (BAnz. Nr. 80a vom 29. April 2003).

Der Begriff „CVFR-Berechtigung“ hat sich in den Luftfahrer-Sprachgebrauch eingeprägt, obwohl es seit über zehn Jahren keine „CVFR-Lufträume“ mehr gibt. Statt dessen haben Privatflugzeug- und-hubschrauberführer sowie Motorseglerführer, die nicht die Anforderungen nach JAR-FCL 1 oder 2 (deutsch) erfüllen und keine Instrumentenflugberechtigung besitzen, die Möglichkeit, zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraums eine besondere Berechtigung zu erwerben. Gleichzeitig ist der Besitz einer solchen Berechtigung für Inhaber eines so genannten PPL-A(national, nach LuftPersV) ein wesentlicher Beitrag zum Erwerb eines europaweit anerkannten PPL-A (nach JAR-FCL). Das heißt jedoch auch, dass Inhaber einer Lizenz nach JAR-FCL 1 oder 2 (deutsch) im Rahmen ihrer umfassenden Ausbildung von vorneherein die Berechtigung zur Durchführung von Flügen im kontrollierten Luftraum besitzen.

Lehrumfang

• Luftrecht und Flugsicherung
• Funknavigation
• Technik

Ausgabe 2009, Download-Version


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